中国留德学者计算机学会(Gesellschaft Chinesischer Informatiker in Deutschland e.V.)(GCI)于1986年在德国卡尔斯鲁厄市成立,是在卡尔斯鲁厄法院注册的纯粹公益性组织,是中国计算机学会的团体会员,目前有五百多会员。绝大多数是在德获得博士或硕士学位的从事IT 管理、研究或生产的方面专家。他们活跃于信息、金融、机械、电子、汽车、化工、航空等行业,从事着高新项目的管理、市场开发和理论研究等工作。GCI拥有一大批精通因特网、数据库、大数据、电子商务、办公自动化、先进智能制造、机器人技术等方面的人才。

中国留德学者计算机学会成立以来,在驻德使馆教育处的关怀指导下,一直致力于发展和推动在德留学生和华人华侨在计算机领域的学术交流。GCI建立和加强与信息技术领域中的科研机构以及工业界的联系,在科研、开发以及计算机应用领域中帮助中国和其它国家了解其发展趋势,开展与工业界和科研机构的合作,还作为一个中介组织为德国和中国的客户提供高质量的咨询服务、接受项目和作为国内多省市在德国引进华侨华人专业人士的工作站。

中国留德学者计算机学会具体工作情况汇报如下:

1. 中国留德学者计算机学会(简称GCI)专门指定人员负责工作站,确保日常维护和发展。向当地华侨华人专业人士、企业家、留学生发布所需人才、科技项目信息,并做好宣传推介工作。根据政府和企/事业单位所提供的需求,及时在GCI网站上发布引进海外人才、智力、技术、项目及其它国际交流合作信息,并发送给近50000受众。
2. 积极参与各辖市举办的活动,并帮助邀请参会专业人士,积极协助组团。先后组织了近百个代表团参加了中国科协海外智力为国服务研讨会暨联席会议,欧美同学会21世纪研讨会和海外留学人员团体负责人研讨会,国侨办海外华侨华人专业协会会长联席会,中国留学人员广州科技交流会,北京高科技博览会暨北京高新技术产业国际周,中国海外学子辽宁创业活动周,厦门9.8投资洽谈会,山东海外百名博士创新周, 海外华侨华人专业人士回国(来华)创业成果报告会暨高新技术项目洽谈会,中国国际高新技术成果交易会,中国博士后和海外留学人员徐州科技项目对接洽谈会,百名海外博士江苏行等等留学生回国创业活动。
3. 通过这些回国交流活动,GCI与国内的一些单位建议了合作关系,一些会员回国创业,一些会员被国内的单位聘为客座教授、顾问、招商大使等。在德国、欧洲乃至美洲和中国,GCI的影响和声誉日益增强,在促进海外学子为国服务回国创业等方面做出了一定的贡献。
4. 跟踪各种现场交流活动后的效果,通过网络、邮件陆续推荐科技人才/项目。积极为祖籍国出力,回国服务,获得各级人才项目荣誉。
5. 接待了近百个国内代表团访问德国,并举行了会谈。承办或协办百次次招商会、招聘会、项目人才交流和创业会等。
6. 不定期举行学术研讨会,鼓励会员参加学术交流,自成立以来举办了近百场学术交流研讨会,并与德国及欧洲其他专业学会、各地学生学者学会、政府机构、学院组织和德国公司等等建立众多密切的联系和合作。
7. 每年举行一次大型年会,总结一年来学会工作,制定下一年工作计划及改选下届理事会。
8. 2001年11月,为了团结更多的在欧洲华人华侨和留学人员,GCI发起在德国法兰克福成立了“全欧华人专业协会联合会”(FCPAE)(www.fcpae.com),并被推选为首任主席协会。

驻GCI挂牌海外人才工作站(按时间顺序)
中国重庆市海外引才工作站
中国北京中关村驻德国联络处
中国济南海外(德国)人才联络处
中国宁波人才工作海外合作(德国)中心
福建省引进海外高层次人才德国工作站
山东省引进华侨华人专业人士海外联络站
江苏省引进海外高层次人才德国工作站
中国湖州德国海外引才工作联络站
国侨办引智联络点
浙江杭州海邦留学联盟 纽伦堡站


中国留德学者计算机学会更多内容请见学会网页: www.gci-online.de

2015年11月21至22日中国留德学者计算机学会(GCI) 中国留德学人数学与应用数学学会(GCMA) 联合年会 暨工业4.0和大数据技术研讨会在德国巴德赫尔阿伯市隆重举行
2015年度大会中国留德学者计算机学会(GCI) 中国留德学人数学与应用数学学会(GCMA) 顺利召开
2014年,中国留德学者计算机学会作为全欧华人专业协会联合会主席协会,为“转型与变革”两个主题论坛的前期准备和现场组织作出了大量卓越而高效的工作。
2002年6月23日: 由国侨办主办的“华侨华人专业人士回国(来华)创业网络座谈会”在北京,华盛顿,东京和法兰克福四地成功地同时举行.
2002年5月24日 至6月4日:由15个成员组成的全欧华人专业协会联合会代表团成功地访问了石家庄,廊坊,天津,上海,湖州和杭州等城市,参加了“2002年华商企业科技创新合作交流会”,其中: 德国:5人,荷兰:5人,英国: 3人,瑞典:1人,瑞士:1人;博士:12人,硕士:3人。访问期间,全欧华人专业协会分别与天津新技术产业园区和上海闵北工业区签定了“建立欧洲华人创业园的意向书”,分别与河北省人民政府外事(侨务)办公室,天津市人民政府外事侨务办公室和浙江省专家与留学人员服务中心签定了“合作协议书”,许多团员还与一些单位签定了合作协议或意向书.此次访问取得了丰硕成果.
2002年5月5-13日:云南省投资机会推介会和人才招聘会在德国法兰克福,法国巴黎和伦敦举行
2002年03月20日:周盛宗博士,洪伟女士和张展先生等全欧华人专业协会联合会和中国留德学者计算机的代表与周路明秘书长率领的深圳市高新技术产业协会代表团在法兰克福会谈。
2001年11月21日:10个华人专业协会同意加入全欧华人专业协会联合会。根据10月20日在德国Bad Vilbel达成的协议,全欧华人专业协会联合会正式在德国法兰克福成立。中国留德学者计算机学会为2002年度主席协会,其主席周盛宗博士为2002年度联合会主席。根据章程,周盛宗博士提名中国留德学者计算机学会常务副主席朱宾博士为联合会秘书长。
2001年10月21日:中国留德学者计算机学会同意加入全欧华人专业协会联合会并任命周盛宗博士为代表。
2001年10月20至21日:中国留德学者计算机学会2001年年会暨华力IT论坛第25次研讨会在德国Bad Vilbel成功举行。十个协会的十四名代表开会,一致决定成立全欧华人专业协会联合会筹委会。

中国留德学者计算机学会
Gesellschaft Chinesischer Informatiker in Deutschland e.V.

理事会成员 (共11人)

 

liqiang

李强 博士

比勒菲尔德大学 高级研究员
中国留德学者计算机学会 主席

 lili

李立先生

联邦德国劳动管理总署 信息技术工程师
中国留德学者计算机学会 执行主席

 

huanghuiyan

黄惠燕 女士

Morningsun Technology 创始人&CEO
中国留德学者计算机学会 常务副主席

 

zhoushenzhong

 

周盛宗教授、博士

全欧华人专业协会联合会执行主席
中国留德学者计算机学会 副主席

 

biyan

毕艳 女士

IBM z Systems系统集成设计师
中国留德学者计算机学会 副主席

 

朱喜斌 博士

埃森哲Accenture 数据科学负责人
中国留德学者计算机学会 副主席

 

 

 

 

徐嘉华 博士

德国图宾根大学
中国留德学者计算机学会 副主席


 

蔡留照 先生

CRB Antriebstechnik GmbH 董事长
中国留德学者计算机学会 副主席

 

sulibo.jpg

 

苏立波 博士

ALCiDES Robotics GmbH 高级研发工程师
中国留德学者计算机学会 副主席

 

 
lei.png

 

雷绳光 博士

亮道智能汽车技术有限公司 首席技术官CTO
中国留德学者计算机学会 副主席

 

 

liningfei.jpg

 

李宁飞 博士

Charité – Universitätsmedizin Berlin 研究员
中国留德学者计算机学会 副主席

 

 

  

中国留德学者计算机学会

Gesellschaft Chinesischer Informatiker in Deutschland e.V.

Gesellschaft Chinesischer Informatiker in der Bundesrepublik Deutschland e.V.“

§1 Name, Sitz

Der Verein führt den Namen „Gesellschaft Chinesischer Informatiker in der Bundesrepublik Deutschland e.V.“ (GCI). Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Karlsruhe.

§2 Gesellschaftszweck

Der Zweck der Gesellschaft besteht darin, chinesische Informatiker in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern. GCI verfolgt unmittelbar wissenschaftliche Zwecke und zwar insbesondere durch:

2.1 Anreicherung der fachlichen Austausches und Verstärkung der Kommunikation zwischen
den Mitgliedern. Die Gesellschaft gibt eine Zeitschrift zur Information an Mitglieder aus.

2.2 Etablierung und Verstärkung der Beziehungen zwischen GCI und Forschungsinstitutionen
und Industrien bzgl. des Gebiets der Informatik.

2.3 Verbesserung des wechselseitigen Verkehrs auf dem Gebiet der Informatik zwischen der
VR China und der Bundesrepublik Deutschland.

2.4 Unterstützung der Informationsbeschaffung der Entwicklungstendenz in China, sowie in
den anderen Ländern bei Forschung, Entwicklung und ihrer Anwendungen.

2.5 Bereitschaft für Zusammenarbeiten mit Industrie und Forschungsinstitutionen.

§3 Gemeinnützigkeit

3.1 GCI verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der
geltenden steuerlichen Bestimmungen.

3.2 Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder
auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln von GCI. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft (§2) fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3.3 Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall eines bisherigen
Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die nach §8 Absatz 2 dieser Satzung zu
benennende Körperschaft.

§4 Mitgliedschaft

4.1 GCI hat ordentliche Mitglieder und fördernde Mitglieder. Ordentliches Mitglied kann jede
natürliche oder juristische Person werden, die sich mit Informatik oder deren Anwendung
beschäftigt und die Vereinszwecke (§2) unterstützt und die Satzung anerkennt. Alle
ordentlichen Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung gleiches Stimmrecht.
Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den
Vereinszwecken (§2) zustimmt. Fördernde Mitglieder erhalten kein Stimmrecht und
können nicht in den Vorstand gewählt werden.

4.2 Über die Aufnahme in die Gesellschaft entscheidet der Vorstand. Vorraussetzung ist ein
schriftlicher Antrag.

4.3 Die Mitgliedschaft endet
- durch Austrittserklärung
- durch Ausschluss aus der Gesellschaft (s. §4.5)
- mit dem Tod des Mitglieds
- , wenn man trotz Mahnung durch den Vorstand mit seiner Beitragszahlung im Rückstand
ist.

4.4 Die Austrittserklärung erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand von GCI.
Der Austritt wird zum Ende des Monats, in dem die Austrittserklärung erfolgt, wirksam.

4.5 Der Ausschluss ist nur aus wichtigen Gründen zulässig, insbesondere bei groben
Verstößen gegen die Satzung oder gegen die Interessen der Gesellschaft. Der Ausschluss
erfolgt durch die Mitgliederversammlung festgelegt und hat sofortige Wirkung.

§5 Mitgliedsbeitrag

Zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks entrichten die Mitglieder einen Beitrag, der jeweils von der Mitgliederversammlung festgelegt und vereinsintern bekannt gemacht wird.

§6 Organe und der Vorstand der Gesellschaft

6.1 Organe von GCI sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

6.2 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl
ist möglich.

6.3 Der engere Vorstand der Gesellschaft besteht aus

a) dem Vorsitzenden,
b) dem ständigen Vizevorsitzenden,
c) dem Vizevorsitzenden als Kassenführer und Schriftführer
d) den weiteren Vizevorsitzenden

Der Vorstand kann sich um weitere Mitglieder erweitern

6.4 Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten zuständig, soweit sie nicht durch diese Satzung
der Mitgliederversammlung (§7) zugewiesen sind. Er hat vor allem die Aufgabe, die
Gesellschaft organisatorisch zu leiten. Die Angelegenheiten sind durch einfache Mehrheit
der Vorstandsmitglieder zu bestimmen.

6.5 Der Vorstand hat Beschlüsse der Mitgliederversammlung durchzuführen.

6.6 Jedes Mitglied des eigenen Vorstands vertritt die Gesellschaft gerichtlich und
außergerichtlich.

§7 Mitgliederversammlung

7.1 Die Mitgliederversammlung ist alle zwei Jahre mindestens einmal einzuberufen. Dies
geschieht durch den Vorstand. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende
Aufgaben:

a) Aufnahme der Tagesordnung,
b) Entgegennahme des Jahresberichts über das abgelaufene Geschäftsjahr,
c) Wahl des Vorstands
d) Aufstellung eines Aufgagen- und Haushaltsplans für das folgende Geschäftsjahr.

7.2 Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden
Mitglieder über:

a) die Punkte in §7.1
b) Abberufung und Wahl der Vorstandsmitglieder,
c) Ausschluss eines Mitglieds aus GCI,
d) Festsetzung des Mitgliedsbeitrages.

Über Änderungen der Satzung und Auflösung der Gesellschaft bedürfen Beschlüsse eine Mehrheit von zwei Dritteln aller ordentlichen Mitglieder

7.3 Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich unter Bekanntgabe
einer Tagesordnung spätestens 14 Tage vor dem Termin.

7.4 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn sie von mindestens
25% der ordentlichen Mitglieder von GCI unter Angabe der Tagesordnungspunkte
schriftlich gefordert wird.

§8 Auflösung der Gesellschaft

8.1 Die Auflösung von GCI wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

8.2 Über das verbleibende Vereinsvermögen wird mit dem Auflösungsbeschluss befunden. Es
ist vom Vermögensübernehmer unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke
im Sinne der Förderung der Vereinsziele zu verwenden. Die Beschlüsse über die
zukünftige Verwendung des Vermögen dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts
ausgeführt werden.